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VGH Bayern, 16.11.1989 - 2 B 88.1113 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Vergrößerung eines Viehstalles, Vergrößerung einer Dunglege und Anlegen einer Güllegrube in einem Dorfgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rücksichtnahmegebot hinsichtlich benachbarter Wohnbebauung bei Errichtung einer Dunglege im Dorfgebiet
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.01.1988 - RO 8 K 87.0129
- VGH Bayern, 16.11.1989 - 2 B 88.1113
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.1989 - 2 B 88.1113
Denn das Bundesimmissionsschutzgesetz hat die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches allgemein bestimmt (BVerwGE 68, 58 ff. [BVerwG 30.09.1983 - 4 C 74.78] ). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.1989 - 2 B 88.1113
Bei der danach erforderlichen Bestimmung der Zumutbarkeit kann auf die Begriffsbestimmungen des Bundesimmissionschutzgesetzes, insbesondere auf § 3 BImSchG , zurückgegriffen werden (BVerwGE 52, 122 ff.).
- VGH Bayern, 09.10.1996 - 2 B 93.1596 Diese Baugenehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 16. November 1989 (Az. 2 B 88.1113) aufgehoben, weil nach einem Gutachten des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz vom 22. August 1989 eine von der Dunglege ausgehende erhebliche Geruchsbeeinträchtigung der Klägerin nicht auszuschließen war.